der Loewe Technology GmbH, geschäftsansässig in der Industriestraße 11, 96317 Kronach, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 117013 („Loewe“) – Stand: Dezember 2020

 

1)                   Allgemeines

 

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen und Geschäfte von Loewe und seiner Geschäftspartner, soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Auftraggeber“) sind. Diese AGB gelten ausschließlich und gehen abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vor, auch wenn diesen seitens Loewe nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Loewe vorbehaltlos liefert. Individuelle Vereinbarungen zwischen Loewe und dem Auftraggeber gehen diesen AGB vor, wenn diese explizit vereinbart wurden. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. Loewes schriftliche Bestätigung maßgebend.

 

Unsere AGB gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für künftige Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber.

 

2)                   Bestellungen und Angebote, Vertragsschluss

 

Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar. Loewe kann dieses entweder durch eine Auftragsbestätigung oder Lieferung binnen einer Woche annehmen. Angebote von Loewe sind immer freibleibend.

Für den Umfang der Lieferung und/oder Leistung ist unsere Auftragsbestätigung, oder, sofern diese nicht vorliegt unser Angebot bzw. unsere aktuell gültige Preisliste maßgebend.

Schutzrechte von Loewe an seinen Katalogen, technischen Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne und Berechnungen) und anderen Produktbeschreibungen und Unterlagen, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, verbleiben im Eigentum von Loewe. Eine Weitergabe solcher Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Loewe.

 

Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie Wert und Nutzbarkeit der Produkte nicht beeinträchtigen.

 

3)                   Preise

 

Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Von Loewe genannte Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer

 

4)                   Zahlungsbedingungen, Preisnachlass, Aufrechnung, Abtretung

 

Die in Rechnung gestellten Beträge sind grundsätzlich sofort und ohne Abzug fällig, sonst zahlbar innerhalb des jeweils auf den Rechnungen angegebenen Fälligkeitsdatums. Die Rechnungsbeträge sind auf eines der in der Rechnung aufgeführten Bankkonten von Loewe zu zahlen.

Bei Zahlung nach Fälligkeit tritt automatisch Verzug nach den gesetzlichen Vorschriften ein. Loewe behält sich vor ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Loewe kann Zahlungen auf die älteste offene Schuld verrechnen, selbst wenn die Zahlung zweckbestimmt ist. Bei Zahlungsrückständen entfallen in jedem Fall etwaige Skonti.

Loewe kann ausstehende Lieferungen gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung durchführen oder ausstehende Lieferungen zurückhalten, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern und durch die die Bezahlung offener Forderungen von Loewe, aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, gefährdet werden könnte.

Bonifikationen werden grundsätzlich nur für bezahlte Umsätze gewährt.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Ausübung von Leistungsverweigerungsrechten nur berechtigt, soweit dessen Gegenansprüche von Loewe anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Loewe ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

 

5)                   Lieferbedingungen

 

Liefertermine werden individuell vereinbart oder von Loewe bei der Annahme einer Bestellung angegeben. Die vereinbarte Lieferfrist ist eine angestrebte Lieferfrist, es sei denn, es wurde ausschließlich etwas anderes vereinbart.

Kann Loewe eine verbindliche Lieferfrist aus nicht vorhersehbaren und nicht zu vertretenden Gründen nicht einhalten („Unmöglichkeit der Lieferung“), wird Loewe den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren und einen neuen Liefertermin benennen. Ist die Lieferung innerhalb der neuen Lieferfrist erneut nicht verfügbar, ist jede Partei berechtigt, von dem jeweiligen Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; bereits geleistete Zahlungen des Auftraggebers werden in diesen Fällen von Loewe unverzüglich zurückerstattet. Eine Unmöglichkeit der Lieferung liegt vor z.B. bei verspäteter Lieferung an Loewe durch dessen Vorlieferanten, soweit dies nicht durch Loewe zu vertreten ist, Streiks, Feuer, rechtmäßigen Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen oder behördlichen Maßnahmen bei uns oder unseren Zulieferern. Eine Verzögerung von mehr als acht Wochen berechtigt den Auftraggeber in jedem Falle zum Rücktritt.

Loewe ist zu Teillieferungen oder/und Teilleistungen nur berechtigt, wenn

§   die Teillieferung/Teilleistung für den Kunden im Rahmen des vertraglich vereinbarten Liefer- oder Leistungszweckes verwendbar ist,

§   die Lieferung der verbleibenden und fehlenden Produkte oder Leistungen sichergestellt ist und

§   dem Auftraggeber kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, Loewe erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit),

§   eine Nichtverfügbarkeit der Leistung oder der Produkte eintritt; Loewe wird den Auftraggeber darüber unverzüglich informieren.

 

Ist der Auftraggeber mit Zahlungen aus einem Vertrag in Verzug, kann Loewe Lieferungen bis zur Begleichung zurückhalten, ohne selbst in Verzug zu geraten.

 

6)                  Versand und Gefahrenübergang

 

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „Frei Haus“ nach DPU, Incoterms 2020, es sei denn es ist eine andere Lieferform zwischen den Parteien vereinbart. Ist eine solche andere Lieferform vereinbart führt dies nicht zu einer Anpassung der Vergütung oder Preisreduzierung.

Die Gefahr geht mit Lieferung an die vom Auftraggeber benannte Lieferadresse über. Den Transport sowie die Kosten einer Transportversicherung bis zu diesem Ort trägt in diesem Fall Loewe.

Sofern der Auftraggeber den Transport selbst übernimmt und/oder selbst verantwortlich ist bereits bei Übergabe an einen (vom Auftraggeber) beauftragten Spediteur oder Frachtführer. Der Auftraggeber kümmert sich selbst um eine angemessene Transportversicherung.

Bei Annahmeverzug oder sonstigen vom Auftraggeber zu vertretenden Verzögerungen geht die Gefahr mit Beginn des Verzugs bzw. der Verzögerung auf den Auftraggeber über. Befindet sich der Auftraggeber im Annahmeverzug, trägt er die Kosten sowie das Risiko des Untergangs und der Beschädigung aller Retouren.

Bei grenzüberschreitendem Verkehr erfolgt die Lieferung nach Wahl von Loewe entweder „fob deutscher See-/Flughafen“ oder „franko frei deutsche Grenze“, sofern nicht anders vereinbart.

Die Kosten für Sonderverpackungen oder besondere Versandarten hat der Auftraggeber zu tragen.-Sofern ein Transport und/oder eine Verpackung durch Loewe vereinbart ist, obliegt die Art und Weise der Verpackung und Versendung der Lieferung bei Loewe.

Auf Verlangen des Auftraggebers versichert Loewe die jeweilige Sendung in seinem Namen auf seine Rechnung gegen Diebstahl, Bruch- Transport, Feuer- und Wasserschäden.

 

7)                   Eigentumsvorbehalt

 

Von Loewe gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Loewe („Vorbehaltsware“) und ist vom Auftraggeber ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten zum Neuwert zu versichern.

Im Fall einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, Loewe nicht gehörenden Sachen, erwirbt Loewe einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Sachen im

Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern sofern die vorgenannten Sicherungsinteressen gewahrt bleiben. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt alle Forderungen aus den Weiterverkäufen der Vorbehaltsware an Loewe bis zur dortigen vollständigen Erfüllung von Forderungen mit allen Rechten sicherheitshalber in vollem Umfang ab und ist verpflichtet, diese Forderungen an Loewe offenzulegen, wenn er seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Loewe nimmt diese Abtretung an. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese abgetretenen Forderungen bei seinen Kunden im eigenen Namen einzuziehen. Sofern Loewe lediglich Miteigentümer sind, erfolgt die Abtretung der Forderung an Loewe in nur bis zur Höhe unserer Forderungen gegen den Auftraggeber. Loewe ist berechtigt, die Abtretung gegenüber den Kunden offenzulegen, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug ist.

Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen nicht abtreten, verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Die zugunsten von Loewe bestellten Sicherheiten dürfen maximal 120 % der offenen Forderungen betragen. Sicherheiten, die 120 % der offenen Forderungen überschreiten, gibt Loewe nach eigenem Ermessen auf Aufforderung des Auftraggebers frei.

Werden Ansprüche von Dritten auf die Vorbehaltsware geltend gemacht, hat der Auftraggeber diese auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Auftraggeber informiert Loewe hierüber unverzüglich. Etwaige Kosten für Loewe sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

8)                  Mängel und Gewährleistung

 

Die Gewährleistungsfrist ist auf 12 Monate bei Neuwaren beschränkt, beginnend mit der Ablieferung der Ware gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen an den Auftraggeber bzw. gegebenenfalls mit der Abnahme im Falle eines Werkvertrages. Die Gewährleistung für gebrauchte Waren ist ausgeschlossen. Die Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind ohne unsere Zustimmung nicht abtretbar. Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich auf neue Produkte. Eine Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn Loewe schriftlich eine Eigenschaft als „garantiert“ bezeichnet haben. Bestimmte Eigenschaften gelten nur dann als von uns zugesichert, wenn Loewe diese schriftlich bestätigt haben.

Der Auftraggeber ist verpflichtet eine Wareneingangsprüfung durchzuführen. Erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sowie Transportschäden müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Lieferung, schriftlich mitgeteilt werden, in jedem Fall vor einer Verarbeitung, Vermischung oder Einbau der Lieferung. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt, es sei denn uns oder unseren gesetzlichen Vertretern fällt Arglist zur Last. Versteckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Loewe ist Gelegenheit zur Feststellung der angezeigten Beanstandungen zu geben. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Loewe oder seiner Erfüllungsgehilfen; diese Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Unberührt bleiben ferner die gesetzlichen Sonderregelungen über den dinglichen Herausgabeanspruch Dritter, Arglist seitens Loewe und Rückgriffsansprüche gegen Loewe bei Lieferung an einen Verbraucher.

Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von Loewe. Ein Rücktritt und/oder eine Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn, Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung schlagen in einer angemessenen, durch den Auftraggeber gesetzten Frist wiederholt fehl. Der Rücktritt vom Vertrag ist ferner ausgeschlossen, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt. Sofern Loewe mangelfreie Teilleistungen erbracht hat, ist ein Rücktritt vom Gesamtvertrag nur zulässig, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass ein Interesse an den Teilleistungen von Loewe entfällt. Der Auftraggeber hat uns die mangelhafte Ware auf seine Gefahr zur Nachbesserung zu senden, es sei denn die Rücksendung ist nach der Art der Lieferung nicht möglich. Loewe trägt die üblichen Transportkosten, jedoch nur von dem Ort aus, an den die mangelhafte Ware bestimmungsgemäß geliefert wurde und maximal bis zur Höhe des Kaufpreises. Bei berechtigten Mangelrügen dürfen Zahlungen nur in dem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Erfolgt die Mangelrüge zu Unrecht, ist Loewe berechtigt vom Auftraggeber die entstandenen Aufwendungen zu verlangen.  Die Anerkennung von Sachmängeln durch Loewe bedarf stets der Schriftform. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Eignung des Liefergegenstandes für den vom Auftraggeber vorgesehenen vom üblichen abweichenden Verwendungszweck, soweit dieser nicht schriftlich vereinbart worden ist. Die Gewährleistung entfällt insbesondere, wenn der Auftraggeber die Ware unsachgemäß oder ungeeignet verwendet, bei fehlerhafter Montage, bei Inbetriebsetzung durch den  Auftraggeber oder Dritte, bei Verschleiß und natürlicher Abnutzung, bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von Loewe den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Etwaige Ansprüche von Endkunden (Verbrauchern) aus Produkthaftung sind vom Auftraggeber unverzüglich Loewe mitzuteilen.

 

9)                  Haftung

 

Loewe haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern beruht, bei Arglist oder Haftungsansprüchen, die auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen, sowie für Personenschäden und zugesicherte/garantierte Eigenschaften. Im Übrigen ist die Haftung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt.

Loewe haftet auch für Schäden jeder Art, die auf leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten beruhen – d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch insoweit begrenzt, als diese Schäden vertragstypisch und für Loewe vernünftigerweise vorhersehbar sind.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für deliktische Ansprüche und für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern. Für Erfüllungsgehilfen und leitende Angestellte, haftet Loewe  nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

10)                Vertraulichkeit

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich grundsätzlich zur umfassenden, zeitlich unbefristeten Verschwiegenheit bezüglich aller unserer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und unseres Produkt-Know-hows und unserer technischen Kenntnisse, die ihm im Rahmen des geschäftlichen Kontakts mit uns bekannt werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich auch personenbezogene Daten von Loewe nur gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und/oder der einschlägigen Gesetze zu verarbeiten.

 

11)                 Rechtswahl und Gerichtstand

 

Gerichtstand ist Coburg. Loewe kann aber nach Wahl auch am Sitz des Auftraggebers klagen. Erfüllungsort ist Kronach.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie der Vorschriften über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

12)                Salvatorische Klausel


Soweit diese AGB Lücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Lücke gekannt hätten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen davon unberührt.